KOSTEN
Wie errechnet sich die Anwaltsgebühr ?
Die Kosten des Rechtsanwalts hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Zum Einen ob es sich um eine außergerichtliche oder gerichtliche Angelegenheit handelt und zum Anderen wie hoch der Streitwert ist.
Außergerichtich verlangt der Rechtsanwalt in der Regel eine 1,3 Gebühr vom Streitwert.
Der Streitwert bemisst sich nach der Höhe der verlangten Summe. Dies ist bei einer Forderung oder dem Schadensersatz einfach zu berechnen, da der Streitwert der geforderten Summe entspricht.
Überall dort, wo der Streitwert nicht bereits durch die geforderte Summe vorgegeben wird, gibt der Gesetzgeber Faktoren vor, wonach der Streitwert berechnet werden kann. Bei einer Scheidung beispielsweise ist es das 3-fache durchschnittliche Monatsgehalt der Ehegatten. Bei einer Mietvertragskündigung ist es der Jahresbetrag der Nettomiete. Beim Unterhalt ist es die Höhe des Unterhalts in 3 Monaten.
Bei der 1,3 Gebühr handelt es sich um einen Mittelwert, der anhand beigefügter Tabelle ermittelt werden kann.
Beispielsrechnung für eine außergerichtliche Tätigkeit:
Forderung in Höhe von 2.000,00 EUR
1,3 Geschäftsgebühr 195,00 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale 20,00 EUR
Nettovergütung 215,00 EUR
19% Umsatzsteuer 40,85 EUR
Bruttovergütung 255,85 EUR
Macht der Rechtsanwalt außergerichtlich eine Forderung gegenüber dem Gegner geltend, so erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 255,85 EUR.
Bei der gerichtlichen Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt noch eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,6 des Streitwerts sowie eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2 des Streitwerts.
Sollte der Rechtsanwalt aber in der gleichen Angelegenheit sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich tätig geworden sein, so wird die außergerichtliche Vergütung zur Hälfte der gerichtlichen Vergütung angerechnet.
Hat die außergerichtliche Tätigkeit in obigem Beispiel nichts ergeben, so erhält der Rechtsanwalt den Auftrag die Angelegenheit gerichtlich einzuklagen. In diesem Fall erhällt der Rechtsanwalt folgende Vergütung:
1,6 Verfahrensgebühr 240,00 EUR abzüglich Anrechnung der Geschäftsgebühr 97,50 EUR
1,2 Termingebühr 180,00 EUR
Post- und Telekommunikationspausschale 20,00 EUR
Nettovergütung 297,50 EUR
19 % Umsatzsteuer 56,52 EUR
Bruttovergütung 354,02 EUR
Dies ist nur als einfaches Anschauungsbeispiel einer Berechnung der anwaltlichen Vergütung gedacht. Zudem gibt es noch eine Vielzahl von Gebühren die hinzukommen könnten.